Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Kaufverträgen, die zwischen LuxZaun GmbH, Europastrasse 18, 35614 Aßlar, im Folgenden „Verkäufer“ – und dem Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.

Gültigkeit der Geschäftsbedingungen:

Wir übernehmen alle Aufträge nur zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Dies erkennt der Besteller mit seiner Bestellung ausdrücklich an, auch wenn im Bestellschreiben oder Vertrag formularmäßig die ausschließliche Gültigkeit eventueller Einkaufs- oder Vertragsbedingungen bestimmt wird. Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen, insbesondere mündliche Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Vorbehaltlich individueller schriftlicher Absprachen und schriftlicher Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.

Der Kunde ist Verbraucher, soweit er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Angebote und Vertragsabschluss:

Angebote sind freibleibend und werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung
unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen wirksam.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, jedes Vervielfältigen und Speichern auf Datenträgern durch den Besteller ist unzulässig. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Werden bei Anfertigung der Ware nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei.

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt. Für Onlinegeschäfte gelten gesonderte Regelungen, insbesondere bezüglich des Widerrufs- und Warenrückgaberechtes des Käufers im Sinne von §13 BGB.

Preisstellung und Gebühren:

Sämtliche Angebote, Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Die Preisstellung beruht auf den z. Zt. der Angebotsabgabe maßgeblichen Material-, Lohn- und Frachtkosten. Soll die Lieferung oder Leistung 4 Monate nach Vertragsabschluß oder später erfolgen, und diesbezüglich Änderungen eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Angleichung vor.

Der Vertrag kommt zustande mit: LuxZaun GmbH
Europastrasse 18
35614 Aßlar

Deutschland

1. Die wesentlichen Merkmale der Ware ergeben sich aus der jeweiligen vom Verkäufer eingestellten Produktbeschreibung.
2. Sämtliche Angebote in dem Onlineshop des Verkäufers stellen lediglich eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, dem Verkäufer ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten.

Die Angebote beziehen sich insbesondere auf Zaunsysteme, Toranlagen, Türen, Garagentore Geländer deren Zubehör und eventuelle Montagearbeiten. Dabei werden Details wie Bemusterung, Art des Verlaufs (Bogen), Beschichtung, Höhe, Breite, Antriebe und ähnliches beschrieben.

3. Bei individuellen Angeboten außerhalb des Onlineshops erfolgt eine individuelle Produktzusammenstellung. Bei Fehlern bei der Übertragung in Bezug auf die Beschaffenheit und die übernommenen Konditionen hat der Kunde ein Nachbesserungsrecht, dies
gilt auch für den Verkäufer, allerdings nur bis zur Fertigungsfreigabe.
4. Sobald der Verkäufer die Bestellung des Kunden erhalten hat, wird dem Kunden zunächst eine Bestätigung über den seiner Bestellung beim Verkäufer zugesandt, in der Regel per E- Mail (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme der Bestellung dar. Nach Eingang der Bestellung des Kunden wird der Verkäufer diese kurzfristig prüfen und dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen mitteilen, ob er die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung).

Der Bestellvorgang in dem Onlineshop des Verkäufers funktioniert wie folgt:
Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Durch Klick auf den Button „Warenkorb“ erhält der Kunde einen Überblick über die ausgewählten Produkte. Über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit durch die als Pfeiltasten dargestellten Browserfunktionen „Zurück“ und „Weiter“ die eingegebene Bestellung sowie die eingetragenen Daten ändern und einsehen. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.

Wichtige Information: Fehlkalkulationen
Der Onlinekonfigurator ist ein hochkomplexer Preisrechner, welcher aus Programmierungstechnischen Gründen Fehlkalkulationen zur Bestellung freigeben kann. Aus diesem Grund erfolgt nach automatischer Bestellung und automatischer Auftragsbestätigung eine gesonderte Prüfung durch unser Personal.

Vertragsgegenstand, Beschaffenheit, Lieferung, Warenverfügbarkeit

1. Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung vom Kunden spezifizierten und der Bestell- und/oder Auftragsbestätigung genannten Waren und Dienstleistungen zu den im Onlineshop genannten Endpreisen. Fehler und Irrtümer dort sind vorbehalten, insbesondere was die Warenverfügbarkeit betrifft.

2. Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreibungen im Onlineshop. Abbildungen auf der Internetseite geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder, hier könnten Bilder vom Produkt abweichen, insbesondere Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen.

Referenzbilder, Illustrationen und technische Zeichnungen dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom fertigen Produkt abweichen. Der Kunde kann sich Ausstellungsanlagen in unserer Ausstellung oder Referenzen ansehen, um einen Gesamteindruck der Anlage zu erhalten.

Technische Daten, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibung sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen.
Die hier beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel der vom Verkäufer gelieferten Produkte dar.

3. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

4. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Verkäufer dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Verkäufer berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

Aufmaß

1. Das Aufmaß dient zur Festlegung der Zaunaufteilung, Geländer, Tore und sonstigen Produkten und der Festlegung der technischen Realisierbarkeit des Bauvorhabens.
Es werden Höhe, Breite und eine optische Darstellung angegeben.
2. Beim Aufmaß muss der Kunde persönlich anwesend sein, um die aufgenommenen Maße und Details zu bestätigen, die Grenzpunkte festzulegen und mit dem Angebot sowie der technischen Zeichnung abzugleichen. Der Kunde muss dem Vermesser die Grenzpunkte aufzeigen. Dabei dienen die vereinbarten Anfangs-, Zwischen- und Endpunkte als Grundlage der Zaunaufteilung.

3. Die festgelegten Grenzpunkte sollten im Falle einer Montage vom Kunden so markiert oder festgelegt werden, dass für den Monteur unmissverständlich klar ist, wo die Zaunanlage beginnt und wo sie endet.

Lieferung und Versandkosten

1. Bei Lagerware beträgt die Lieferung 3-4 Wochen nach kaufmännischer Prüfung. 2. Bei Sonderanfertigungen: Die Auslieferung an das Versandunternehmen erfolgt normalerweise in 6 bis 14 Wochen nach Eingang der Anzahlung und Bestätigung der technischen Zeichnung vom Werk.

Bei Sonderkonstruktionen, im Falle von Korrekturzeichnungen oder je nach Auftragslage kann die Fertigung unter Umständen länger dauern. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens von LuxZaun GmbH liegen verlängern die Lieferzeit angemessen.

Dies gilt auch für Streiks, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch und sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen, Verzögerung bei der Beförderung, etc.
Grundsätzlich begründen Überschreitungen der Lieferfristen keine Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrecht vom Vertrag.

3. Zwei bis vier Tage vor der Lieferung wird der Kunde über das Datum und die voraussichtliche Uhrzeit der Lieferung informiert, hier können einzelne Kundendaten an der Versanddienstleister übermittelt werden. Die tatsächliche Uhrzeit der Lieferung kann dabei stark variieren, sodass der Kunde den gesamten Tag der Lieferung erreichbar und zur Verfügung stehen muss. Sollte ein festgelegter Liefertermin durch höhere Gewalt verschoben werden müssen, so wird der Kunde umgehend darüber in Kenntnis gesetzt.
4. Die Lieferung erfolgt zur angegebenen Lieferadresse des Kunden.
5. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, sofern es sich um Lieferungen unterschiedlicher Hersteller handelt.
6. Bei der Lieferung von Toren muss eine Ablagehilfe zur Verfügung gestellt werden. Für große Tore ist ein Hebegerät (Kran, Gabelstapler) und bei kleineren Toren eine Unterstützung durch zwei bis drei Personen zum Abladen zu organisieren. Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante.
7. Die Lieferung wird abgebrochen und die zu liefernde Anlage wieder zum Hersteller oder zur Zentrale zurückgeschickt, wenn
(7.1) der Kunde nicht erreichbar ist,
(7.2) eine fällige Zahlung nicht geleistet bzw. ein Zahlungsnachweis nicht erbracht wurde.

Montage

1. Ein Montagetermin wird separat mit dem Kunden vereinbart und muss nicht dem Liefertermin entsprechen. Montagetermine, welche vom Kunden abgesagt werden, können frühestens nach 10 Tagen neu eingeplant werden.
2. Die Montage erfolgt in der Regel in 2 bis 3 Montagetagen. Je nach Projekt kann die Montage mehrere Termine benötigen.
3. Der Kunde stellt bei der Montage einen Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zur Verfügung. Außerdem stellt der Kunde den Technikern bei Montagebeginn Leitungspläne über Medien, wie Telefon, Wasser, Gas, Strom, Fernsehen und ähnlichem zur Verfügung. Grundsätzlich gilt auch, dass verlegte Leitungen bauseits freigelegt werden müssen. Bei der Lieferung von Industrieschiebtoren muss ein Kran, Gabelstapler oder ähnliches Hebezeug über den Zeitraum der Montage zur Verfügung gestellt werden.

4. Die Montage umfasst

  1. 4.1  das Einbetonieren aller Pfosten im Erdreich bzw. Verschraubung auf einem Mauerwerk,
  2. 4.2  den Aushub und das Erstellung eines Fundamentes für ein Schiebetor,
  3. 4.3  den Einbau aller Zaunfelder und Tore sowie deren Einstellung bzw. Ausrichtung
  4. 4.4  ggf. den Anschluss aller elektrischen Komponenten (außer Gegensprechanlagen) imBereich der Zaunanlage, sofern diese im Angebot des Verkäufers enthalten sind.
  5. 4.5  sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Montage nicht:
    1. 4.5.1  die Demontage von Altanlagen und deren Entsorgung,
    2. 4.5.2  die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten und ähnlichem,
    3. 4.5.3  die Verlegung von notwendigen Kabeln zum Bereich der Zaunanlage bzw. zu denAntrieben für im Angebot befindliche elektrische Antriebe, Sprechanlagen oderähnliches,
    4. 4.5.4  den Anschluss von elektrischen Fremdfabrikaten (z. B. Antriebe),
    5. 4.5.5  die Montage von Briefkästen, die vom Kunden bereitgestellt werden und
    6. 4.5.6  den Anschluss von elektrischen Leitungen im Hausinnern.

4.5.7 bei Gabionen wird die Befüllung nach Aufwand abgerechnet.
5. Der Montagepreis gilt, sofern nicht anders vereinbart, für normale Bodenverhältnisse, also ohne Betonreste, alte Fundamente, Findlinge oder ähnliches (Bodengruppen 2 bis 4 nach DIN 18 196). Werden im Erdreich alte Betonreste, Streifenfundamente, Wurzeln oder Steine vorgefunden, kann die Montage abgebrochen werden.
6. Die Installation von Zubehörelementen an vorhandene Haus-/ Bautechnik ist nicht Vertragsbestandteil zwischen LuxZaun GmbH und dem Auftraggeber. Lässt der Auftraggeber Zubehörelemente von LuxZaun GmbH installieren, so übernimmt LuxZaun GmbH keine Verantwortung für Installationsfehler bei Fremdfabrikaten. Bei der Installation von Adaptern, wie ELQ, Funkempfänger , GSM Module Sprechanlagen oder andere Elektronischen Elementen an bauseitige Technik wird ein Werkszustand vorausgesetzt. Für die Deprogrammierung übernimmt LuxZaun GmbH keine Verantwortung.

Montage durch fremde Firmen

1. Bei der Montage durch fremde Firmen muss mit Anpassungen / Bohrungen am Material gerechnet werden, da viele Elemente nachträglich aufeinander justiert werden.
2. Aufgrund der individuellen Fertigung gibt es keine konkreten Einbaupläne.
3. Die Montage sollte nur von Fachfirmen durchgeführt werden, da für eine Montage spezielles Werkzeug benötigt wird.

Sicherheitsbestimmungen bei kraftbetätigten Toren nach DIN EN 13241-1

1. Der Betreiber von kraftbetätigten Toren ist nach DIN EN 13241-1 für einen sicheren Betrieb der Anlage verantwortlich. Hierzu muss das Tor regelmäßig von Fachpersonal geprüft werden.
2. Kraftbetätigte Tore dürfen nur von erfahrenen Monteuren montiert werden.

Abnahme der Anlage

1. Im Falle einer Montage durch den Verkäufer erfolgt die Abnahme der Anlage grundsätzlich am letzten Montagetermin bei Anwesenheit des Kunden. Dabei wird ihm die Bedienung durch Montagemitarbeiter erklärt. Zudem kann der Kunde Beanstandungen geltend machen. 2. Kann der Kunde am letzten Montagetermin nicht anwesend sein, wird ein individueller Termin zur Abnahme der Anlage vereinbart. Hier behalten wir uns das Recht vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

3. Die Übergabe von Schüsseln und Sendern sowie Inbetriebnahme erfolgt erst bei Bezahlung der Schlussrechnung. Bis zur kompletten Zahlung liegt ein Eigentumsvorbehalt vor.
4. Optische Mängel werden nach DIN Norm beurteilt, wonach alle Mängel mit unbewaffnetem Auge aus 3 Meter Entfernung bewertet werden.

5. Statische Nachweise sind in den Angebotspreisen nicht enthalten. Wenn ein Auftraggeber nach Auftragserteilung oder Fertigstellung des Objekts ein Statischen Nachweis anfordert, wird dieser an einen geprüften Statiker weitergegeben und die entstandenen Zusatzkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

Zahlung und Preise

1. Bei Onlinegeschäften erfolgt die Zahlung wahlweise per Vorkasse oder PayPal.
In Bar bei Selbstabholung nur bei Lagerware. PayPal kann für Zahlungen genutzt werden. Bearbeitungskosten von PayPal gehen zu lasten des Kunden.

  1. Bei der Bestellung wird die Zahlung der Auftragssumme fällig in Höhe des Materialwertes inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Montagekosten sind sofort nach Fertigstellung und Zusendung der Rechnung fällig.
  3. Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  4. Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, behält sich der Auftragnehmer vor die Arbeiten/

Montagen und vereinbarte Termine abzubrechen. Zahlung gilt nach vereinbarten Zahlungsstufen. Eventuelle einbehalte aufgrund Sachmängeln und oder fehlenden Lieferungen können in einfacher Summe vom geforderten Betrag abgezogen werden. Montageleistungen darf der Auftragnehmer bei Bedarf nach baufortschritt einfordern.
7. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug.
In diesem Fall berechnen wir Mahngebühren und Verzugszinsen seit Fälligkeit, sofern die Firma LuxZaun GmbH nicht einen höheren Schaden geltend machen kann. Werden versandbereite Lieferungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vorher vereinbarten Termin abgenommen, so gilt der Tag der Versandbereitschaftsmeldung als Stichtag für die Rechnungserteilung. Wird die Ware nach erneut vereinbartem Liefertermin nicht abgenommen, so sind wir berechtigt Lagerkosten in Rechnung zu stellen, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, kann der Verkäufer 50% des Kaufpreises als Entschädigung fordern. Mit dem Schadenersatzanspruch kann der Verkäufer gegen eine vom Käufer geleistete Anzahlung aufrechnen. Die Zurückbehaltung oder die
Aufrechnung von Zahlungen bezüglich irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers ist
nicht zulässig, sofern sie nicht seitens der LuxZaun GmbH schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben jedoch unberührt, solange und soweit LuxZaun GmbH ihren Gewährleistungsverpflichtungen
nicht nachgekommen ist.
Tritt nach Vertragsabschluß bzw. nach einer auf Vertragsabschluß gerichteten Willenserklärung von LuxZaun GmbH eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage ein (z. B. Scheckprotesten) können wir für alle noch auszuführenden Leistungen und Lieferungen aus dem Vertrag oder demselben rechtlichen Verhältnis lt. §§ 273 und 321 BGB nach Wahl von LuxZaun GmbH Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, kann LuxZaun GmbH vom Vertrag zurücktreten oder nach Fristsetzung bei Sonderanfertigungen Schadenersatz verlangen.

Finanzierungshilfe

Wir bieten lediglich eine Vermittlung auf unserer Homepage an.
Wir haben keinen Einfluss an die Anbieter und übernehmen keinerlei Gewähr.

Transportschäden

1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunden gebeten, diese Fehler sofort bei dem Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt zu dem Verkäufer aufzunehmen.
2. Die Versäumung einer Reklamation oder der Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden keinerlei Konsequenzen, hilft dem Verkäufer aber, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
3. Ware die verpackt ist, ist unverzüglich auszupacken und auf Schäden zu kontrollieren. Folie und sonstige Verpackungsmaterialien sind sofort zu entfernen.

Sachmängelgewährleistung

1. Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB.
2. Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

3. Beanstandungen und Mängelhaftungsansprüche können Sie unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.
4. Die Fernbedienung gilt als Verschleißteil und fällt nicht unter die Garantie, trotzdem geben wir aus Kulanz 6 Monate Garantie auf die Fernbedienungen.
5. Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen bei Verbrauchsmittel und Verschleißteilen, z.B. Sicherungen, Akkus, Leuchtmittel usw..
6. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe und Ausführung bleiben vorbehalten. Sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Werden die Mängel bei der Verarbeitung erkennbar, ist die Verarbeitung sofort einzustellen sowie uns unverzüglich darüber schriftlich zu informieren. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei selbstverschuldetem Mangel durch den Käufer oder Dritte z. B. bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Austauschwerkstoffen, mangelhaften Baugrund, es sei denn die Mängel sind auf unser Verschulden zurückzuführen. Für Mängel der von LuxZaun GmbH gelieferten oder im Lager angebotenen Waren haftet die LuxZaun GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Der Käufer ist verpflichtet der LuxZaun GmbH ausreichend Zeit zur Feststellung des behaupteten Mangels einzuräumen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, es sei denn eine Ersatzlieferung kann nicht vorgenommen werden. Weitere Ansprüche des Käufers insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften bleibt der
§ 439 unberührt. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in 24 Monaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr.

Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
2. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat er die Kaufsache pfleglich zu behandeln und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
3. Sind die gelieferten Waren im Zuge der Montage wesentliche Bestandteile des Grundstücks im Sinne des § 946 BGB und damit Eigentum des Kunden (Grundstückseigentümers) geworden, so verpflichtet sich der Kunde, wenn er in Zahlungsverzug kommt, die Demontage der Waren zu gestatten und das Eigentum an diesen an den Verkäufer zurück zu übertragen. 4. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sofern der Käufer Händler oder eine Industriefirma ist, oder zu einer ähnlichen Abnehmergruppe gehört,
ist er berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, so lange er uns gegenüber nicht im Verzug ist.
Dies erfolgt im Auftrage von LuxZaun GmbH, so dass die Ware unter Ausschluss der Folgen des § 950 BGB in jedem Be- und Verarbeitungszustand und auch als Fertigware Eigentum von LuxZaun GmbH bleibt. In diesem Fall tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen
Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Ein Käufer, der nicht Abnehmer im Sinn der oben genannten Gruppe ist, darf
die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht veräußern. Vorbehaltsware kann für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder zur Sicherung übereignet noch verpfändet werden. Der Käufer verpflichtet sich, Vorbehaltsware mit
der verkaufsüblichen Sorgfalt zu pflegen und gegen Beschädigungen aller Art, sowie Diebstahl etc. zu schützen bzw. zu versichern. Die Besitzer der Ware, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, sind verpflichtet, uns unverzüglich unter Übergabe der für
eine Intervention erforderlichen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter an der Vorbehaltsware oder an die im Voraus abgetretenen Forderungen zu unterrichten. Die Kosten der Intervention trägt der Käufer.

Haftung

1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Der Verkäufer übernimmt – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die bei der Montage entstehen.
Hierzu zählen insbesondere:
2.1 Beschädigungen von Leitungen bzw. Rohren, wenn der Kunde keine Leitungspläne (§ 5 Abs. 2) zur Verfügung gestellt hat,
2.2 Beschädigungen, wie Bruch, Riss, Verschmutzungen und/oder Undichtigkeit, auf und an bauseitigen Erzeugnissen, wie Garagen, Mauerwerken, Sockeln, Bodenplatten und ähnlichem und
2.3 Beschädigungen, die durch Ausgrabungen, Bohrungen oder Installationen entstehen.

Widerrufsrecht

1Der Kunde hat, wenn er Verbraucher ist, nach § 312g Abs. 1 BGB bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein Recht auf Widerruf gemäß § 355 BGB.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss.
2. Der Kunde hat nach § 312g Abs. 1 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht, wenn die Waren nach individuellen Kundenspezifikationen angefertigt werden. Dies ist bei den Zaunanlagen, Geländer und sonstigen Produkten des Verkäufers, die nach Maß, Farbe, Laufrichtung und Ausstattung speziell auf die Wünsche des Kunden abgestimmt sind, regelmäßig der Fall.

Für die Stornierung eines Auftrages ist in jedem Fall eine vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich. Stornierungskosten werden in Höhe von 25% des Auftragswertes erhoben. Rückgabe von bestellten Materialien ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung durch die Firma LuxZaun GmbH möglich. Eine Rekommissionierungsgebühr in Höhe von 25% des Warenwertes, mindestens jedoch 35,00 €, wird bei Gutschrift der Retoure in Abzug gebracht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

Vertragstext

Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Verkäufers gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit auf der Homepage www.luxzaun.de einsehen.

Bewertungen, Beschreibungen, Öffentliche Meinung:

LuxZaun GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass wir uns jegliche öffentliche Meinungsäußerung, egal ob positiv oder negativ, auf öffentlichen Portalen verbieten. Unsachliche Werturteile und unwahre Tatsachenbehauptungen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Dieses ist grundrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützt. Darüber hinaus können Bewertungen das Recht des Betroffenen am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen. Dieses umfasst unter anderem den Kundenstamm eines Unternehmens und ist durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt. Rufschädigende Bewertungen können den Gewerbebetrieb des Betroffenen empfindlich schädigen, so dass auch hier Ansprüche des Betroffenen bestehen können. Neben dem Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung kann auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Bewertenden bestehen, welcher sich bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 185 ff StGB ergibt. Der Geschäftspartner akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren in diesem Sinne. Sollte dieses Verletzt werden, können Vertragsstrafen bis zu 5000,- € verhängt und eine Klage auf Schadensersatz gestellt werden.page9image3722016

Schlussbestimmungen

1. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz dem Kunden nicht entzogen wird.
3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen für beide Teile ist Aßlar, sofern der Kunde Kaufmann ist. Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder anderer Einheitsrechte ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland und/oder es sich um ein Exportgeschäft handelt. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile gültig. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine dem, wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende, wirksame Regelung als vereinbart.